Ich biete Ihnen eine effiziente Verteidigung bei sämtlichen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.
Hierzu zählen Delikte, wie zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsverstöße,
- Abstandsverstöße,
- Rotlichtverstöße,
- Handyverstoß,
- Fahren unter Alkoholeinfluss,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht),
- Nötigung im Straßenverkehr,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie zwei Optionen: Entweder das Bußgeld innerhalb von 2 Wochen zahlen oder innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Verpassen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar, außer bei gravierenden Fehlern wie einem falschen Namen.
Überschreiten der Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr inner- oder außerorts führt zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten. Wiederholungstäter erhalten sofortige Verbote, während Ersttäter den Beginn des Verbots innerhalb von 4 Monaten wählen können.
Abstandsverstöße im Straßenverkehr: Fahren Sie zu dicht auf, drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Oft verursacht durch Nötigung oder Fehleinschätzung, sind sie eine Hauptunfallursache. Bußgeldhöhe hängt von der Geschwindigkeit und der Gefährdung ab. Bei Verstößen lohnt anwaltliche Beratung.
Rotlichtverstoß im Straßenverkehr: Überfahren einer roten Ampel erhöht Unfallrisiken und zieht Strafen nach sich. Bußgelder ab 90 €, Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote drohen, abhängig von der Dauer der Rotphase und den Folgen des Verstoßes. Bei Schäden kann es sogar zu Freiheitsstrafen kommen.
Handy am Steuer: Schon das bloße In-die-Hand-Nehmen kann 100 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg bedeuten. Ein Handyverstoß erhöht Unfallrisiken und kann sogar den Versicherungsschutz gefährden, besonders wenn ein Unfall auf Handy-Nutzung während der Fahrt zurückgeht..